Chaos Computer Club: Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter
Anlässliches einer Studie des wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der schwerwiegende Bedenken im Bezug auf die Verfassungsverträglichkeit von Sperrverfügungen auflistet fühlt sich der CCC in seinen Bedenken bestätigt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einer Studie festgestellt, dass die von Familienministerin von der Leyen vorgeschlagenen Sperrverfügungen bei Internet-Providern auf Basis von Listen des Bundeskriminalamtes (BKA) verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich ist.
Der Chaos Computer Club (CCC) fühlt sich in seiner bereits Ende November geäußerten grundsätzlichen Stellungnahme zum Thema Internetzensur bestätigt und bekräftigte seine Kritik, daß mit den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen nur Taten und Täter geschützt werden.
Vollständige Meldung unter http://www.ccc.de/press/releases/2009/20090212/

