[Wahlcomputer] - Mündliche Verhandlung in Karlsruhe am 28.Oktober
Das Bundesverfassungsgericht hat für den 28. Oktober eine mündliche Verhandlung über die Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Verwendung von Nedap-Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl angesetzt.
Unter anderem haben Mitglieder von Chaos Darmstadt bei der vergangen Landtagswahl in Hessen Mängel beim Einsatz von Wahlcomputern festgestellt. Am 28. Oktober legen die Kläger und die Gegenseite dem Bundesverfassungsgericht ihre Standpunkte dar. Vertreter von Chaos Darmstadt werden bei der Verhandlung teilnehmen. Presseanfragen zu dem Thema beantworten wir über
presse@chaos-darmstadt.de

