Heftige Kritik am Vorgehen von Schwarz-Grün zur Reform des Verfassungschutzgesetzes und des Polizeigesetzes in Hessen
Zwei Wochen nach der Beschlussfassung des Landtages wird die Kritik an der Reform des Hess. Verfassungsschutzgesetzes noch einmal laut. Im „ Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen “ wurden neben dem Verfassungsschutzgesetz auch das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie das Hessische Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz geändert.
Die insgesamt 29 Änderungen im HSOG beinhalten auch die Legitimation des Einsatzes eines Staatstrojaners zum Zwecke der Online-Durchsuchung. Der Hessentrojaner kommt nun also nicht für das Landesamt für Verfassungsschutz, sondern für die Polizei. „An unserer Kritik hat sich seit dem ersten Gesetzesentwurf nichts geändert. Der CCC lehnt das Vorhalten und den Einsatz von staatlicher Spionagesoftware weiterhin entschieden ab“, so Marco Holz vom CCC Darmstadt.